Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Seminare der UPZ Bahnakademie GmbH (UPZ Bahnakademie)

1

Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare der UPZ Bahnakademie.

1.2

Soweit für ein Seminar ein besonderer Schulungsvertrag geschlossen wird (z. B. für geförderte Maßnahmen), hat dessen Inhalt Vorrang.

1.3

Für bestimmte Seminare können "Besondere Teilnahmebedingungen" vereinbart werden. Diese werden dem Teilnehmer spätestens mit den Anmeldeunterlagen zur Verfügung gestellt.

2

Seminare

2.1

Die UPZ Bahnakademie bietet über seine Bildungszentren Seminare an, die jeder besuchen kann.

2.2

Soweit für den Besuch eines Seminars besondere Zulassungs- und/oder Tauglichkeitsvoraussetzungen verlangt werden, müssen diese im Einzelnen - jedenfalls vor Beginn des Seminars - erfüllt sein und nachgewiesen werden.

2.3

Die Durchführung der Seminare ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Wird diese nicht erreicht und kann in einem solchen Fall über eine angemessene Erhöhung der Seminargebühren kein Einvernehmen gemäß Punkt 5.5 erzielt werden, kann die UPZ Bahnakademie Seminare absagen (siehe Punkt 4.6).

3

Anmeldung, Vertragsinhalt, Datenschutz

3.1

Anmeldungen nehmen die Bildungszentren der UPZ Bahnakademie entgegen; die Anmeldung erfolgt in Textform (per Brief, Fax, E-Mail oder über ein Anmeldeformular der UPZ- Bahnakademie) und ist ein verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/Vertragspartner die Allgemeinen Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil an. Satz 2 gilt entsprechend für "Besondere Teilnahmebedingungen". Sofern eine Anmeldung initiativ erfolgt, werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) mit der Anmeldebestätigung an den Teilnehmer/Vertragspartner übersandt.

3.2

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Inhalt des Vertrages sind die in den aktuellen Angeboten der UPZ Bahnakademie enthaltenen Leistungsbeschreibungen oder im Falle von individuell vereinbarten Seminaren das schriftliche Angebot der UPZ Bahnakademie.

3.3

Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Namenswechsel, Wohnungswechsel, Wechsel des Arbeitgebers usw.), die nach der Anmeldung eintreten, teilt der Teilnehmer dem Bildungszentrum in Textform mit.

3.4

Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der UPZ Bahnakademie ausschließlich zum Zweck der Seminardurchführung und -abwicklung gespeichert und verarbeitet.

3.5

Ist im Rahmen oder zum Abschluss des Seminars eine Prüfung vorgesehen, wird der Teilnehmer darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung bestehen kann, eine Einwilligung zu erteilen, um die erforderlichen persönlichen Daten, einschließlich Beurteilungen, Leistungseinschätzungen, Zwischenprüfungen o. ä. an die zuständige Prüfungsorganisation zu übermitteln, wenn die Übermittlung der Daten für die Durchführung der Prüfung erforderlich ist.

4

Rücktritt, Widerruf, Kündigung und Absage

4.1

Der Vertragspartner ist berechtigt bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der UPZ Bahnakademie maßgebend. Der Rücktritt bedarf der Textform.

4.2

Bei späterem Rücktritt wird eine angemessene Entschädigung fällig, soweit kein anderer Teilnehmer ersatzweise gestellt oder der Seminarplatz nicht anderweitig besetzt werden kann.
Die Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis zum 7. Werktag vor Seminarbeginn 30 % der Seminargebühren, bei einem Rücktritt von 5 Tagen 50 %, bei einem Rücktritt von 2 Werktagen vor Seminarbeginn 90 % der Seminargebühren.

4.3

Sind für das Seminar separate Prüfungsgebühren zu zahlen, gilt im Falle des Rücktritts Folgendes: Der Vertragspartner ist berechtigt bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der UPZ Bahnakademie maßgebend. Der Rücktritt bedarf der Textform. Bei späterem Rücktritt sind die Prüfungsgebühren ohne Abzug fällig.

4.4

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so hat dieser das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (siehe Punkt 3.2) diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der UPZ Bahnakademie maßgebend.
Der Widerruf bedarf der Textform. Das Widerrufsrecht nach 4.4 hat Vorrang gegenüber den Regelungen zum Rücktritt nach 4.1 bis 4.3.

4.5

Dauert ein Seminar länger als sechs Monate, ist die Kündigung bis zum Ende des dritten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der UPZ Bahnakademie maßgebend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.6

Die UPZ Bahnakademie ist berechtigt, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage des Seminars kann die UPZ Bahnakademie Ersatztermine anbieten.

5

Zahlungsbedingungen

5.1

Es gelten grundsätzlich die in der Ausschreibung oder im Angebot angegebenen Preise (Seminargebühren).

5.2

Mit Vertragsschluss (Punkt 3.2) ist der Teilnehmer zur Zahlung der Seminargebühren für das gesamte Seminar verpflichtet. Die Seminargebühren sind bei Seminarbeginn (erster Unterrichtstag) fällig. Ratenzahlung kann vereinbart werden.

5.3

Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen die Seminargebühren Lernmittel nicht mit ein.

5.4

Werden für die Abnahme von Prüfungen Prüfungsgebühren erhoben, so sind diese Prüfungsgebühren in der Regel nicht von den Seminargebühren umfasst, sondern werden im Angebot separat ausgewiesen. Prüfungsgebühren werden mit Vertragsschluss fällig und sind auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer der Prüfung fernbleibt.

5.5

Bei zu geringer Teilnehmerzahl für ein Seminar können die Seminargebühren im Einvernehmen mit den Teilnehmern/den Vertragspartnern angemessen erhöht werden, wenn das Seminar sonst abgesagt werden müsste.

5.6

Bei Absage (Punkt 4.6) oder vorzeitiger Beendigung eines Seminars durch die UPZ Bahnakademie werden die bereits dafür entrichteten Seminargebühren, wenn das Seminar noch nicht begonnen hat, voll, sonst anteilig erstattet. Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - wegen Ausfalls des Seminars sind entsprechend Punkt 6 ausgeschlossen.

5.7

Punkt 5.6 gilt entsprechend für Prüfungsgebühren, wenn Prüfungen durch die UPZ Bahnakademie oder durch Dritte (externe Prüfungsorganisation) abgesagt werden.

5.8

Unterrichtsversäumnisse entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühren.

5.9

Kann ein Teilnehmer wegen dauernder Erkrankung, aus zwingendem beruflichem oder aus einem gleich zu bewertenden wichtigen Grund ein Seminar nicht beenden, hat er sich beim Bildungszentrum der UPZ Bahnakademie unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel in Textform abzumelden. Maßgebend für die Erstattung der Seminargebühren, die in solchen Fällen anteilig bis zum Ende des auf die Abmeldung folgenden Monats zu entrichten sind, ist der Tag des Eingangs der Abmeldung in Textform beim jeweiligen Bildungszentrum der UPZ Bahnakademie. Von dieser Erstattung der Seminargebühren sind separat erhobene Prüfungsgebühren ausgenommen.

5.10

Wird ein Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen, hat er die Seminargebühren anteilig bis zum Ende des auf den Monat des Ausschlusses folgenden zweiten Monats zu entrichten.

5.11

Bei Zahlungsverzug ist die UPZ Bahnakademie berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Seminar zu verweigern.

5.12

Muss die Entrichtung fälliger Seminar- oder Prüfungsgebühren angemahnt werden, sind je Mahnung 10,00 EUR zu zahlen.

6

Haftung

6.1

Die Haftung der UPZ Bahnakademie gegenüber Seminarteilnehmern für Schäden, die diesen anlässlich der Teilnahme am Seminar entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Dritte gesetzlich haften. Die Haftung der UPZ Bahnakademie für leichte Fahrlässigkeit seiner satzungsgemäßen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie die unmittelbare Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.

6.2

Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, welche in die Einrichtung der UPZ Bahnakademie eingebracht werden, haftet die UPZ Bahnakademie nur im Rahmen des § 702 BGB. Die darüberhinausgehende Haftung wird ausgeschlossen, insbesondere für Diebstahl übernimmt die UPZ Bahnakademie keine Haftung.

6.3

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor allem wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, bei schuldhaft verursachten Personenschäden oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalspflichten). Der Schadenersatz-Anspruch wegen leicht fahrlässigen Verletzens wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7

Schulbetrieb, Prüfungen, Eigentumsrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1

Die Mitarbeiter des Bildungszentrums der UPZ Bahnakademie und der mit der Durchführung des Seminars betraute Dozent sind dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.

7.2

Beeinträchtigt ein Teilnehmer durch sein Verhalten den Unterricht, kann er durch den Dozenten vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Wiederholungen, kann ihn die UPZ Bahnakademie von der weiteren Teilnahme am Seminar ausschließen. Entsprechendes gilt bei Verstößen gegen die Haus- und Schulordnung. Auch für leicht fahrlässig verschuldete Sachbeschädigungen hat der Teilnehmer Schadensersatz zu leisten.

7.3

Ist im Rahmen oder zum Abschluss des Seminars eine Prüfung vorgesehen, richtet sich die Durchführung dieser Prüfung nach den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung.

7.4

Der Teilnehmer erhält an den im Rahmen des Seminars übergebenen Unterlagen ein unbefristetes, unwiderrufliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit im Einzelfall keine andere Regelung ausdrücklich getroffen wird.
Die Eigentums- und sonstigen Nutzungsrechte verbleiben bei der UPZ Bahnakademie bzw. den Inhabern der entsprechenden Rechte.
Dies bedeutet: Überlassene Dokumentationen und Teilnehmerunterlagen dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden.
Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

8

Vertrag, Nebenabreden, Verjährung, Gerichtsstand

8.1

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

8.2

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

8.3

Alle Ansprüche des Teilnehmers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.4

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

8.5

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Halle (Saale), sofern der Vertragspartner Kaufmann, ein Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.